AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Interkulturelles Karriere Coaching

Geltungsbereich

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte mit Inga Ganzha, weiter „Interkulturelles Karriere Coaching“ mit ihrem Vertragspartner oder ihrer Vertragspartnerin, weiter „Kunde“. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht.

Vertragsabschluss

„Interkulturelles Karriere Coaching“ führt Coaching, Training, Beratung und Workshops gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) durch. Mit der Vereinbarung eines Termins für eine Coaching-Sitzung bzw. mit der Beauftragung für ein Coaching sowie der Anmeldung zu einer Teilnahme an den angebotenen Coaching-Programm oder Workshop gelten diese Bedingungen vom Kunden als angenommen. Abweichungen von diesen AGB müssen schriftlich vereinbart werden.

Durch die Übermittlung seiner Teilnahmeerklärung auf dem Postweg, per E-Mail, durch mündliche Absprache oder durch Begleichen der Rechnung – voll oder teilweise – gibt der Kunde seine Zustimmung für den Vertragsschluss ab. „Interkulturelles Karriere Coaching“ kann einzelne Bestandteile einer Veranstaltung, eines Trainings, Coachings oder Coaching-Programms ändern, wenn dies erforderlich und für den Kunden zumutbar ist und damit nicht wesentliche Teile der Veranstaltung, des Trainings, Coachings oder Coaching-Programms verändert würden.

Angebot und Honorar

Die Angebote sind freibleibend, Änderungen vorbehalten. Alle Honorare verstehen sich in Euro und inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Leistungen für Coachings, Trainings und Workshops werden basierend in der Vereinbarung festgelegten Preis berechnet. Sämtliche Zahlungen sind sofort nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig und zu zahlen, in jedem Fall aber vor Beginn der Veranstaltung, soweit nicht ausdrücklich ein anderes Zahlungsziel vereinbart und schriftlich ausgewiesen ist. Werden einzelne Leistungen durch einen Kunden ohne ein Verschulden des Veranstalters nicht in Anspruch genommen, so werden die Teilnahmegebühren dennoch fällig. Bei Veranstaltungen mit mehr als 2 Tagen Dauer oder bei Trainings, Coachings, oder Coaching-Programmen mit mehr als 4 Lern-, Trainings- oder Coachingeinheiten kann eine Ratenzahlung der Teilnahmegebühren im Einzelfall vereinbart werden. „Interkulturelles Karriere Coaching“ kann den Vertrag kündigen bzw. den Zutritt zur Veranstaltung, den Zugang und Zugriff auf Veranstaltungen, Coachings oder Coaching-/TrainingsProgramme sowohl online, als auch offline verweigern, wenn die vereinbarte Teilnahmegebühr oder sonstige fällige Kosten nicht oder nicht vollständig spätestens vor Beginn der Veranstaltung, des Coachings oder des Coaching-/Trainings-Programms bezahlt sind; dies gilt auch, sofern Ratenzahlung vereinbart ist und eine Rate mehr als 7 Tage überfällig ist. „Interkulturelles Karriere Coaching“ behält den Anspruch auf Zahlung der vollen Teilnahmegebühren und Kosten. Ist Ratenzahlung vereinbart und der Kunde kommt mit einer oder mehreren Raten ganz oder teilweise mehr als 7 Tage in Verzug, kann die Ratenzahlungsvereinbarung durch „Interkulturelles Karriere Coaching“ mit sofortiger Wirkung gekündigt werden; in diesem Fall ist der gesamte Restbetrag sofort fällig. Nach vollständigem Ausgleich kann der Kunde die zu diesem Zeitpunkt noch verbleibenden Einheiten, sofern sie noch nicht durch Zeitablauf beendet sind, wahrnehmen.

Auftrag

Die Auftragserteilung kann telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Nach Klärung der erforderlichen Details wird der Auftrag telefonisch oder per E-Mail bestätigt und eine Rechnung zugestellt.

Allgemeine Teilnahmebedingungen

Der Kunde kann von der Veranstaltung oder einem Coaching-Programm vollständig oder teilweise ausgeschlossen werden, wenn er
a) ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört oder zu stören beabsichtigt, oder er sich in erheblichem Maße entgegen der guten Sitten verhält.
b) unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln oder Antidepressiva oder Psychopharmaka steht, die seine Reaktionsfähigkeit und sein Körperbefinden beeinträchtigen können.
c) Werbung jeder Art ohne vorherige, ausdrückliche schriftliche Zustimmung von „Interkulturelles Karriere Coaching“ durchführt, oder
d) die Veranstaltung, das Coaching oder Coaching-Programm zu vertragsfremden und veranstaltungsfremden Zwecken nutzt.
Der Veranstalter behält in diesem Fall des Ausschlusses seinen Anspruch auf die Teilnahmegebühren.
Der Teilnehmer erklärt mit der Anmeldung zu einer Präsenzveranstaltung und ebenso für Coaching-Sessions in Form von Videokonferenzen das Einverständnis, dass von ihm Bilder, Ton- und Videoaufnahmen angefertigt werden dürfen. Diese können vom Veranstalter auch zu eigenen Werbezwecken, in Print- und Onlinemedien verbreitet und veröffentlicht werden. Das Einverständnis erfolgt räumlich, inhaltlich und zeitlich unbegrenzt. Die Aufnahmen gibt der Veranstalter nicht an unbefugte Dritte weiter.
Der Kunde darf keinerlei Dokumentationen, Video-, Audiodateien oder jegliche Login-Daten an Dritte weitergeben oder dazu nutzen, um Dritte zu unterrichten oder auf andere Art und Weise Informationen aus den urheberrechtlich geschützten Unterlagen und Dateien zu veröffentlichen.
Die Stornierungspauschalen für ein Coaching-Programm mit Dauer über 2 Tage betragen: Bis 8 Wochen vor Beginn der Veranstaltung: 30 % der Teilnahmegebühr, ab 8 Wochen vor Beginn 50% und ab 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung: 100 % der Teilnahmegebühr.

Termine, Terminabsage und Terminverschiebung

Der Kunde verpflichtet sich zur Pünktlichkeit bei allen Coaching-Terminen. Bei Verspätungen steht der verbleibende Zeitraum zur Verfügung. Verlängerungen des Termins, werden gesondert berechnet. 48 h vor demm geplanten Termin des Einzelcoachings oder Trainings kann die Veranstaltung in Absprache mit „Interkulturelles Karriere Coaching“ verschoben werden.

Höhere Gewalt und sonstige Leistungshindernisse

Interkulturelles Karriere Coaching ist berechtigt, bei höherer Gewalt, hierunter fallen auch Leistungshindernisse, die aufgrund von Krankheit, Unfall oder ähnlichem entstanden sind, die vereinbarten Coaching- und Workshop-Termine zu verschieben. In diesem Fall wird der Klient schnellstmöglich verständigt und einen Ersatztermin angeboten.

Copyright

An Kunden ausgehändigte Coaching-Unterlagen sind, soweit nicht anders vereinbart, im Coaching-Preis enthalten. Das Urheberrecht an allen Materialen gehört allein Inga Ganzha, Interkulturelles Karriere Coaching. Dem Kunden ist es nicht gestattet, die Unterlagen ohne schriftliche Zustimmung von Inga Ganzha ganz oder auszugsweise zu reproduzieren und/oder Dritten zugänglich zu machen.

Vertraulichkeit

„Interkulturelles Karriere Coaching“ verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Coaching-, Training-Tätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten des Klienten auch nach der Beendigung des Vertrages unbegrenzt Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren. Zum Zwecke der Beratertätigkeit überlassene Unterlagen werden sorgfältig verwahrt und gegen Einsichtnahme Dritter geschützt.

Haftung

Alle in Coaching-Terminen gegebenen Informationen und Ratschläge sind durch „Interkulturelles Karriere Coaching“ sorgfältig erwogen und geprüft. Bei der Tätigkeit von „Interkulturelles Karriere Coaching“ handelt es sich um eine reine Dienstleistungstätigkeit, ein Erfolg ist daher nicht geschuldet. Eine Haftung wird ausgeschlossen. Der Versand bzw. die elektronische Übermittlung jeglicher Daten erfolgt auf Risiko des Klienten.

Widerrufsbelehrung

Privatkunden haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns Inga Ganzha, Interkulturelles Karriere Coaching, Franz-Stephan-Str. 13, 07549 Gera oder per E-Mail an: coaching@inga-ganzha.com mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Schlussbestimmung

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Des Weiteren ist die ganz oder teilweise unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden am ehesten Rechnung trägt. Erfüllungsort ist der Ort der Veranstaltung, bei Online-Seminaren und Online-Coachings der Sitz des Veranstalters.

Zusätzliche Allgemeine Geschäftsbedingungen für nach AZAV geförderte Weiterbildungsmaßnahmen

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle öffentlich geförderten Lehrgänge der Inga Ganzha Interkulturelles Karriere Coaching, insbesondere für solche, die nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuches oder sonstiger Maßnahmenträger gefördert werden. 1.2 Diese Bedingungen gelten, soweit nicht andere rechtlich bindende Regelungen, insbesondere solche der Bundesagentur für Arbeit, entgegenstehen.

2. Lehrgangsinhalte

2.1 Die Unterrichtsinhalte entsprechen dem zu Beginn des Lehrgangs gültigen Lehrgangsangebot. 2.2 Gesetzliche Bestimmungen und Vorgaben für öffentlich-rechtlich anerkannte Abschlüsse (Rahmenlehrpläne und Prüfungsordnung) werden eingehalten. 2.3 Örtliche und terminliche Veränderungen und Ergänzungen des Lehrgangsablaufes bleiben vorbehalten. Vorrangig und maßgeblich ist die Erreichung des Lehrgangszieles.

3. Absage eines Lehrganges

Bei zu geringer Beteiligung oder aus anderen wichtigen Gründen, die die Inga Ganzha Interkulturelles Karriere Coaching nicht zu vertreten hat, können ausgeschriebene Lehrgänge abgesagt werden. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

4. Zahlungsbedingungen

4.1 Für die Teilnahme werden Gebühren erhoben, deren jeweilige Höhe aus dem Maßnahmevertrag hervorgeht. 4.2 Die Begleichung der Teilnahmegebühren wird durch die Inga Ganzha Interkulturelles Karriere Coaching mit dem zuständigen Kostenträger geregelt. 4.3 Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass für die anfallenden Gebühren eine Direktzahlung zwischen dem zuständigen Kostenträger und der Inga Ganzha Interkulturelles Karriere Coaching vereinbart und vollzogen wird.

5. Voraussetzungen zur Teilnahme

Über die Lehrgangsteilnahme entscheidet die Inga Ganzha Interkulturelles Karriere Coaching aufgrund der für den angestrebten Lehrgang verbindlichen Zugangsvoraussetzungen auf der Basis eines Beratungsgespräches und – soweit vorgesehen – des Ergebnisses der Aufnahmeprüfung bzw. des Eignungstestes.

6. Anmeldung bzw. Vertragsabschluss

6.1 Die Anmeldung erfolgt schriftlich. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. 6.2 Eine Anmeldung von SGB III oder SGB II -geförderten Teilnehmer/ -innen kann nur erfolgen, wenn ein Beratungsgespräch mit dem/ der Zuständigen in der Bundesagentur für Arbeit oder der ARGE oder der optierenden Kommune erfolgt ist. 6.3 Vor Beginn der Veranstaltung reicht der Teilnehmer eine Kostenzusage (z. B. Bildungsgutschein oder Aktivierungsgutschein) der fördernden Stelle ein, sofern der Inga Ganzha Interkulturelles Karriere Coaching nicht bereits eine Förderzusage vorliegt.

7. Rücktritt

7.1 Ein Rücktritt vom Lehrgang ist nur schriftlich (Unterschrift des/ der Teilnehmers/ in) bis zum letzten Werktag vor Lehrgangsbeginn (Eingang bei der Verwaltung der Inga Ganzha Interkulturelles Karriere Coaching) möglich. 7.2 Erfolgt ein Rücktritt, weil die im Rahmen des SGB III oder SGB II beantragte Förderung für den Lehrgang oder für den Teilnehmer/ die Teilnehmerin nicht bewilligt wird, entstehen ihm/ ihr keine Rücktrittskosten. 7.3 Nimmt ein Teilnehmer/ eine Teilnehmerin eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf, entstehen ihm/ ihr keine Rücktrittskosten. Gleiches gilt auch bei längerer Krankheit. 7.4 Die Punkte 7.2 und 7.3 gelten auch nach Beginn der Maßnahme.

8. Kündigung

Eine Kündigung hat in Schriftform zu erfolgen.
8.1 Kündigung durch den Teilnehmer/ die Teilnehmerin
Der Teilnehmer kann im Laufe der Maßnahme kostenfrei kündigen, sofern hierfür ein wichtiger Grund vorliegt, der mit dem Kostenträger abgestimmt ist, z.B. wenn die Bundesagentur für Arbeit die Förderbewilligung zurückzieht. Gleiches gilt im Falle einer nachgewiesenen Erkrankung des Teilnehmers vor oder während der Maßnahme. Sollte ein über eine AZAV-Maßnahme geförderter Teilnehmer vor Antritt oder während der Maßnahme nachweislich eine neue Arbeitsstelle antreten, so hat er ein Sonderkündigungsrecht, durch das er die Maßnahme vorzeitig kostenfrei beenden kann bzw. die Maßnahme nicht antreten muss.
8.2 Kündigung durch die Inga Ganzha Interkulturelles Karriere Coaching
Die Inga Ganzha Interkulturelles Karriere Coaching ist insbesondere zu einer außerordentlichen oder ordentlichen Kündigung mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende berechtigt, falls
– das Lehrgangsziel nicht oder nicht mehr erreicht werden kann,
– eine öffentliche Förderung entfällt,
– bei Verstoß gegen die Teilnehmerregeln gemäß Ziff. 9 oder gegen die Haus- bzw. Institutsordnung.
Im Falle einer Berufsausbildung nach §§ 4 ff BBiG ist die Kündigung schriftlich zu begründen.

9. Regeln für Teilnehmer/-innen

9.1 Oberstes Ziel aller Mitarbeiter der Inga Ganzha Interkulturelles Karriere Coaching ist der Erfolg aller Teilnehmer/ -innen. Deshalb sind deren Anweisungen Folge zu leisten.
9.2 Die Teilnehmer/ -innen verpflichten sich, am Unterricht regelmäßig teilzunehmen. Der Stundenplan sowie eine vor Ort aushängende Haus- bzw. Institutsordnung stellen verbindliche Vorgaben dar und sind einzuhalten. Kann die Teilnahme aus anerkannt entschuldbaren Gründen (Krankheit, Krankheit des eigenen Kindes, Termine für Vorstellungsgespräche) nicht erfolgen, muss der Inga Ganzha Interkulturelles Karriere Coaching dies unverzüglich, sofern nicht unmöglich, bis spätestens 09:00 Uhr des Fehltages mitgeteilt werden. Im Krankheitsfall muss ein ärztliches Attest (gültig vom 1. Krankheitstag an, bis spätestens zum 3. Werktag bei der Inga Ganzha Interkulturelles Karriere Coaching eingereicht werden. Termine für Vorstellungsgespräche sind durch das Unternehmen schriftlich zu bestätigen.
Unentschuldigte Fehlzeiten werden durch die Inga Ganzha Interkulturelles Karriere Coaching schriftlich angemahnt, eine Abschrift hiervon erhält die fördernde Stelle.
9.3 Zur Verfügung gestellte Geräte sowie Unterrichts- und Trainingsräume sind pfleglich zu behandeln.
9.4 Essen, Trinken und Rauchen ist ausschließlich in hierfür ausdrücklich zugelassenen Räumen gestattet.
9.5 Abfall darf nur über die dafür vorgesehenen Behälter entsorgt werden.
9.7 Die bereitgestellten Unterrichtsmaterialien dürfen nur im Rahmen der Ausbildung verwendet, nicht vervielfältigt und nicht an Dritte weitergegeben werden.
9.8 Die Teilnehmer/ -innen haften für Schäden, die durch widerrechtliches Kopieren entstehen.
9.8 Ebenso darf auf keinen Fall nicht-lizenzierte bzw. Fremdsoftware auf den Computern der Inga Ganzha Interkulturelles Karriere Coaching installiert werden.
9.9 Zur Verfügung stehende Internetanschlüsse dürfen ausschließlich im Zusammenhang mit den Ausbildungsinhalten genutzt werden. Auf keinen Fall ist es erlaubt, rechts- und/ oder sittenwidrige Internetseiten aufzurufen.
9.10 Die Teilnehmer/ -innen stellen die Inga Ganzha Interkulturelles Karriere Coaching von jeglicher Haftung bzw. von Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund von rechtswidrigem Umgang mit dem Internet entstehen können.
9.11 Kosten für eine unzulässige private Nutzung sind vom Teilnehmer zu tragen.
9.12 Die Teilnehmer/-innen stimmen der Erfassung von Teilnehmerdaten unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes und der Datenschutz-Grundverordnung zu.
9.13 Teilnehmer/ -innen, die nachhaltig gegen die Teilnehmerpflichten verstoßen, können vom Unterricht ausgeschlossen oder gekündigt werden. Der Inga Ganzha Interkulturelles Karriere Coaching bleibt es vorbehalten, Schadensersatzansprüche wegen Verstoßes gegen diese Teilnehmerregeln geltend zu machen.
9.14 Bei Maßnahmen mit einer Dauer ab sechs Monaten hat der Teilnehmer Anspruch auf 2 Tage Urlaub je Monat Maßnahmedauer. Der Urlaub wird aus organisatorischen Gründen maßnahmeeinheitlich als „Maßnahmeferien“ in den Sommerferien des Bundelandes genommen, in dem die Maßnahme stattfindet.

10. Abschluss und Prüfung

Der Lehrgang endet alternativ mit
– der Übergabe einer Teilnahmebescheinigung oder eines Zertifikates,
– der Erfolgskontrolle bzw. Abschlussprüfung,
– der Zulassung zur Abschlussprüfung einer externen Prüfinstanz, wie z.B. der IHK.
Die Durchführung und Auswertung der Prüfungen erfolgen nach dem lehrgangsspezifischen Prüfungsplan.

11. Zeugnisse

Eine bestandene Erfolgskontrolle bzw. Abschlussprüfung wird den Teilnehmern/ Teilnehmerinnen durch eine Urkunde oder ein Zertifikat bescheinigt. In jedem Fall (auch bei Nichtbestehen oder vorzeitiger Beendigung der Maßnahme) erhält der Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung über das Ziel der Maßnahme, die Dauer, die Anzahl absolvierter Unterrichtseinheiten und der jeweiligen Inhalte.

12. Praktika

Wenn für den Lehrgang ein Praktikum vereinbart ist, unterstützt die Inga Ganzha Interkulturelles Karriere Coaching die Teilnehmer/ -innen bei der Beschaffung geeigneter Praktikantenplätze.

13. Haftung

Die Inga Ganzha Interkulturelles Karriere Coaching haftet bei Unfällen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, jedoch nicht für Verlust, Beschädigungen oder Diebstahl von Gegenständen aller Art. Die Teilnahme an einem Lehrgang garantiert nicht das Bestehen der Erfolgskontrolle bzw. Prüfung, die Inga Ganzha Interkulturelles Karriere Coaching garantiert nicht den Erfolg eines Lehrganges.

14. Vertragsgestaltung

14.1 Für die Beziehung zwischen den Vertragspartnern ist allein der Vertrag verbindlich. Individualabsprachen müssen schriftlich bestätigt werden. 14.2 Mündliche Zusagen oder Vereinbarungen über die Entbehrlichkeit der Schriftform sind unwirksam.

15. Sonstige Bedingungen

15.1 Durch die Unwirksamkeit einzelner Klauseln wird die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen und des Vertrages nicht berührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, eine ungültige Klausel durch eine andere Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung möglichst weitgehend entspricht.
15.2 Für die vertraglichen Beziehungen der Parteien gilt deutsches Recht.
15.3 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist der Geschäftssitz der Inga Ganzha Interkulturelles Karriere Coaching.