Allgemeine Geschäftsbedingungen Interkulturelles Karriere Coaching
Geltungsbereich
Vertragsabschluss
„Interkulturelles Karriere Coaching“ führt Coaching, Training, Beratung und Workshops gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) durch. Mit der Vereinbarung eines Termins für eine Coaching-Sitzung bzw. mit der Beauftragung für ein Coaching sowie der Anmeldung zu einer Teilnahme an den angebotenen Coaching-Programm oder Workshop gelten diese Bedingungen vom Kunden als angenommen. Abweichungen von diesen AGB müssen schriftlich vereinbart werden.
Durch die Übermittlung seiner Teilnahmeerklärung auf dem Postweg, per E-Mail, durch mündliche Absprache oder durch Begleichen der Rechnung – voll oder teilweise – gibt der Kunde seine Zustimmung für den Vertragsschluss ab. „Interkulturelles Karriere Coaching“ kann einzelne Bestandteile einer Veranstaltung, eines Trainings, Coachings oder Coaching-Programms ändern, wenn dies erforderlich und für den Kunden zumutbar ist und damit nicht wesentliche Teile der Veranstaltung, des Trainings, Coachings oder Coaching-Programms verändert würden.
Angebot und Honorar
Auftrag
Allgemeine Teilnahmebedingungen
Der Kunde kann von der Veranstaltung oder einem Coaching-Programm vollständig oder teilweise ausgeschlossen werden, wenn er
a) ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört oder zu stören beabsichtigt, oder er sich in erheblichem Maße entgegen der guten Sitten verhält.
b) unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln oder Antidepressiva oder Psychopharmaka steht, die seine Reaktionsfähigkeit und sein Körperbefinden beeinträchtigen können.
c) Werbung jeder Art ohne vorherige, ausdrückliche schriftliche Zustimmung von „Interkulturelles Karriere Coaching“ durchführt, oder
d) die Veranstaltung, das Coaching oder Coaching-Programm zu vertragsfremden und veranstaltungsfremden Zwecken nutzt.
Der Veranstalter behält in diesem Fall des Ausschlusses seinen Anspruch auf die Teilnahmegebühren.
Der Teilnehmer erklärt mit der Anmeldung zu einer Präsenzveranstaltung und ebenso für Coaching-Sessions in Form von Videokonferenzen das Einverständnis, dass von ihm Bilder, Ton- und Videoaufnahmen angefertigt werden dürfen. Diese können vom Veranstalter auch zu eigenen Werbezwecken, in Print- und Onlinemedien verbreitet und veröffentlicht werden. Das Einverständnis erfolgt räumlich, inhaltlich und zeitlich unbegrenzt. Die Aufnahmen gibt der Veranstalter nicht an unbefugte Dritte weiter.
Der Kunde darf keinerlei Dokumentationen, Video-, Audiodateien oder jegliche Login-Daten an Dritte weitergeben oder dazu nutzen, um Dritte zu unterrichten oder auf andere Art und Weise Informationen aus den urheberrechtlich geschützten Unterlagen und Dateien zu veröffentlichen.
Die Stornierungspauschalen für ein Coaching-Programm mit Dauer über 2 Tage betragen: Bis 8 Wochen vor Beginn der Veranstaltung: 30 % der Teilnahmegebühr, ab 8 Wochen vor Beginn 50% und ab 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung: 100 % der Teilnahmegebühr.
Termine, Terminabsage und Terminverschiebung
Höhere Gewalt und sonstige Leistungshindernisse
Copyright
Vertraulichkeit
Haftung
Widerrufsbelehrung
Schlussbestimmung
Zusätzliche Allgemeine Geschäftsbedingungen für nach AZAV geförderte Weiterbildungsmaßnahmen
1. Geltungsbereich
2. Lehrgangsinhalte
3. Absage eines Lehrganges
4. Zahlungsbedingungen
5. Voraussetzungen zur Teilnahme
6. Anmeldung bzw. Vertragsabschluss
7. Rücktritt
8. Kündigung
Eine Kündigung hat in Schriftform zu erfolgen.
8.1 Kündigung durch den Teilnehmer/ die Teilnehmerin
Der Teilnehmer kann im Laufe der Maßnahme kostenfrei kündigen, sofern hierfür ein wichtiger Grund vorliegt, der mit dem Kostenträger abgestimmt ist, z.B. wenn die Bundesagentur für Arbeit die Förderbewilligung zurückzieht. Gleiches gilt im Falle einer nachgewiesenen Erkrankung des Teilnehmers vor oder während der Maßnahme. Sollte ein über eine AZAV-Maßnahme geförderter Teilnehmer vor Antritt oder während der Maßnahme nachweislich eine neue Arbeitsstelle antreten, so hat er ein Sonderkündigungsrecht, durch das er die Maßnahme vorzeitig kostenfrei beenden kann bzw. die Maßnahme nicht antreten muss.
8.2 Kündigung durch die Inga Ganzha Interkulturelles Karriere Coaching
Die Inga Ganzha Interkulturelles Karriere Coaching ist insbesondere zu einer außerordentlichen oder ordentlichen Kündigung mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende berechtigt, falls
– das Lehrgangsziel nicht oder nicht mehr erreicht werden kann,
– eine öffentliche Förderung entfällt,
– bei Verstoß gegen die Teilnehmerregeln gemäß Ziff. 9 oder gegen die Haus- bzw. Institutsordnung.
Im Falle einer Berufsausbildung nach §§ 4 ff BBiG ist die Kündigung schriftlich zu begründen.
9. Regeln für Teilnehmer/-innen
9.1 Oberstes Ziel aller Mitarbeiter der Inga Ganzha Interkulturelles Karriere Coaching ist der Erfolg aller Teilnehmer/ -innen. Deshalb sind deren Anweisungen Folge zu leisten.
9.2 Die Teilnehmer/ -innen verpflichten sich, am Unterricht regelmäßig teilzunehmen. Der Stundenplan sowie eine vor Ort aushängende Haus- bzw. Institutsordnung stellen verbindliche Vorgaben dar und sind einzuhalten. Kann die Teilnahme aus anerkannt entschuldbaren Gründen (Krankheit, Krankheit des eigenen Kindes, Termine für Vorstellungsgespräche) nicht erfolgen, muss der Inga Ganzha Interkulturelles Karriere Coaching dies unverzüglich, sofern nicht unmöglich, bis spätestens 09:00 Uhr des Fehltages mitgeteilt werden. Im Krankheitsfall muss ein ärztliches Attest (gültig vom 1. Krankheitstag an, bis spätestens zum 3. Werktag bei der Inga Ganzha Interkulturelles Karriere Coaching eingereicht werden. Termine für Vorstellungsgespräche sind durch das Unternehmen schriftlich zu bestätigen.
Unentschuldigte Fehlzeiten werden durch die Inga Ganzha Interkulturelles Karriere Coaching schriftlich angemahnt, eine Abschrift hiervon erhält die fördernde Stelle.
9.3 Zur Verfügung gestellte Geräte sowie Unterrichts- und Trainingsräume sind pfleglich zu behandeln.
9.4 Essen, Trinken und Rauchen ist ausschließlich in hierfür ausdrücklich zugelassenen Räumen gestattet.
9.5 Abfall darf nur über die dafür vorgesehenen Behälter entsorgt werden.
9.7 Die bereitgestellten Unterrichtsmaterialien dürfen nur im Rahmen der Ausbildung verwendet, nicht vervielfältigt und nicht an Dritte weitergegeben werden.
9.8 Die Teilnehmer/ -innen haften für Schäden, die durch widerrechtliches Kopieren entstehen.
9.8 Ebenso darf auf keinen Fall nicht-lizenzierte bzw. Fremdsoftware auf den Computern der Inga Ganzha Interkulturelles Karriere Coaching installiert werden.
9.9 Zur Verfügung stehende Internetanschlüsse dürfen ausschließlich im Zusammenhang mit den Ausbildungsinhalten genutzt werden. Auf keinen Fall ist es erlaubt, rechts- und/ oder sittenwidrige Internetseiten aufzurufen.
9.10 Die Teilnehmer/ -innen stellen die Inga Ganzha Interkulturelles Karriere Coaching von jeglicher Haftung bzw. von Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund von rechtswidrigem Umgang mit dem Internet entstehen können.
9.11 Kosten für eine unzulässige private Nutzung sind vom Teilnehmer zu tragen.
9.12 Die Teilnehmer/-innen stimmen der Erfassung von Teilnehmerdaten unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes und der Datenschutz-Grundverordnung zu.
9.13 Teilnehmer/ -innen, die nachhaltig gegen die Teilnehmerpflichten verstoßen, können vom Unterricht ausgeschlossen oder gekündigt werden. Der Inga Ganzha Interkulturelles Karriere Coaching bleibt es vorbehalten, Schadensersatzansprüche wegen Verstoßes gegen diese Teilnehmerregeln geltend zu machen.
9.14 Bei Maßnahmen mit einer Dauer ab sechs Monaten hat der Teilnehmer Anspruch auf 2 Tage Urlaub je Monat Maßnahmedauer. Der Urlaub wird aus organisatorischen Gründen maßnahmeeinheitlich als „Maßnahmeferien“ in den Sommerferien des Bundelandes genommen, in dem die Maßnahme stattfindet.
10. Abschluss und Prüfung
Der Lehrgang endet alternativ mit
– der Übergabe einer Teilnahmebescheinigung oder eines Zertifikates,
– der Erfolgskontrolle bzw. Abschlussprüfung,
– der Zulassung zur Abschlussprüfung einer externen Prüfinstanz, wie z.B. der IHK.
Die Durchführung und Auswertung der Prüfungen erfolgen nach dem lehrgangsspezifischen Prüfungsplan.
11. Zeugnisse
12. Praktika
13. Haftung
14. Vertragsgestaltung
15. Sonstige Bedingungen
15.1 Durch die Unwirksamkeit einzelner Klauseln wird die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen und des Vertrages nicht berührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, eine ungültige Klausel durch eine andere Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung möglichst weitgehend entspricht.
15.2 Für die vertraglichen Beziehungen der Parteien gilt deutsches Recht.
15.3 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist der Geschäftssitz der Inga Ganzha Interkulturelles Karriere Coaching.